Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden in den meisten Fällen durch private Krankenversicherungen und auch durch private Zusatzversicherungen erstattet.
Beamte haben Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Beihilfe.
Sie erhalten nach Behandlungsende eine entsprechende Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).
Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen der Heilpraxis Dutack und dem Patienten zustande. Das Honorar ist je nach Vereinbarung in voller Höhe bar in der Praxis zu begleichen oder nach Rechnungslegung zu überweisen. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihre Versicherung die Rechnung nur zum Teil oder gar nicht erstattet. Termine, die nicht 48 Stunden vorher abgesagt werden, müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Behandlungskosten beim Heilpraktiker, manche bieten jedoch eine Kooperation mit einer Zusatzversicherung an (z.B. AOK mit DKV). Sie haben auch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung ( z.B. Barmenia, Ergo, Victoria, Signal Iduna, DKV, Generali, etc.) über alternative Behandlungsmethoden beim Heilpraktiker abzuschließen. Lassen Sie sich ein persönliches Angebot bei Ihrer Versicherung oder Krankenversicherung erstellen.